 
															Legt fest, wie Bäume korrekt gepflegt, aber auch gefällt werden – fachgerecht, sicher und nachvollziehbar dokumentiert.
Regelt Maßnahmen im Bereich Baumschutz und Vegetation bei Baumaßnahmen, auch relevant bei Fällungen im Zuge von Bauprojekten.
Genehmigungspflicht ab Stammumfang von 80 cm (Laubbaum) oder 60 cm (Nadelbaum) – wir helfen bei Anträgen und Fristen.
Relevanter Standard bei der Ausschreibung und Durchführung von Baumarbeiten im öffentlichen Raum, etwa bei Parks oder kommunalen Projekten.
Relevant bei Fällarbeiten in der Nähe von Arbeitsplätzen, Verkehrsflächen oder Maschinen. Diese Norm regelt Schutzabstände und Arbeitssicherheit.
Regelt bundesweit, wann und unter welchen Bedingungen Bäume gefällt werden dürfen, insbesondere außerhalb der Schonfrist vom 1. März bis 30. September.
Ob erste Beratung, kurzfristiger Einsatz oder langfristige Betreuung: Mit baumbiologischem Know-how und professioneller Seilklettertechnik sind wir in Berlin & Brandenburg für Sie da.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.
Wir beurteilen den Zustand des Baumes, klären rechtliche Rahmenbedingungen und besprechen das beste Vorgehen.
Fachgerechte Fällung mit modernster Ausrüstung. Auf Wunsch inklusive Abtransport und Wurzelstockentfernung.
 
															 
															 
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